Mitgliedschaft

Bei uns kann jeder Mitglied werden.

Auszug aus der Satzung:

§ 5 Mitgliedschaft

  •   Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Skiclubs kann jede natürliche oder juristische Person werden, die schriftlich die Aufnahme beantragt. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber die Satzung des Skiclubs an.

  •   Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern:

a) Ordentliche Mitglieder:

Dies sind Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sie haben Stimmrecht

b) Außerordentliche Mitglieder:

Dies sind Jugendliche unter 16 Jahren, haben jedoch kein Stimmrecht. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt vier Jahre.

Einfach Beitrittserklärung downloaden, ausfüllen und an SCA-Büro schicken.

Beitrittserklärung: